Der Begriff „Multimediarecht“ umfasst verschiedene Bereiche des Rechts und des Wirtschaftslebens. Im deutschen Recht existiert nicht ein in sich abgeschlossenes Gesetz für den Bereich der multimedialen Anwendungen, sondern es finden zahlreiche unterschiedliche Gesetze Anwendung auf die Erscheinungsformen von Multimedia bzw. die sogenannten Tele-Medien.
Im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der technischen Möglichkeiten und der Verbreitung von Internet-Diensten, Mobile-Multimedia-Angeboten, E-Mail-Services, Online-Shopping und anderen innovativen Diensten werden auf der Gesetz- und Verordnungsseite sowohl bestehende Gesetze an die neuen Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr angepaßt als neue Rechtsvorschriften verabschiedet. Insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes werden laufend neue Regelungen getroffen.
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Im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der technischen Möglichkeiten und der Verbreitung von Internet-Diensten, Mobile-Multimedia-Angeboten, E-Mail-Services, Online-Shopping und anderen innovativen Diensten werden auf der Gesetz- und Verordnungsseite sowohl bestehende Gesetze an die neuen Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr angepaßt als neue Rechtsvorschriften verabschiedet. Insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes werden laufend neue Regelungen getroffen.
*nyööörgh*