Date: 2005-11-30 09:37 am (UTC)
Der Begriff „Multimediarecht“ umfasst verschiedene Bereiche des Rechts und des Wirtschaftslebens. Im deutschen Recht existiert nicht ein in sich abgeschlossenes Gesetz für den Bereich der multimedialen Anwendungen, sondern es finden zahlreiche unterschiedliche Gesetze Anwendung auf die Erscheinungsformen von Multimedia bzw. die sogenannten Tele-Medien.

Im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der technischen Möglichkeiten und der Verbreitung von Internet-Diensten, Mobile-Multimedia-Angeboten, E-Mail-Services, Online-Shopping und anderen innovativen Diensten werden auf der Gesetz- und Verordnungsseite sowohl bestehende Gesetze an die neuen Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr angepaßt als neue Rechtsvorschriften verabschiedet. Insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes werden laufend neue Regelungen getroffen.


*nyööörgh*
This account has disabled anonymous posting.
If you don't have an account you can create one now.
No Subject Icon Selected
More info about formatting

Profile

nori1980: (Default)
nori1980

May 2015

S M T W T F S
     12
3456789
10111213141516
171819 20212223
24252627282930
31      

Most Popular Tags

Style Credit

Expand Cut Tags

No cut tags
Page generated Aug. 16th, 2025 02:24 pm
Powered by Dreamwidth Studios